Gesetzlich Versicherte

Für gesetzliche Versicherte regelt der Rahmenvertrag zwischen den Krankenkassen und den Berufsverbänden unser Honorar.

Als Patient ist man verpflichtet, eine Zuzahlung je Rezept in Höhe von 10 € pauschal zzgl. 10% der Behandlungen zu leisten.

Der Betrag wird zu Beginn der Behandlung fällig - sollte das Rezept vorzeitig beendet und die Behandlung abgebrochen werden, erstatten wir den zu viel gezahlten Betrag.

Beispiel

1 x Manuelle Therapie kostet 32,11 €, die Zuzahlung pro Behandlung beträgt 3,21 €

Bei einer Verordnung von 6 x Manueller Therapie zahlen Sie als Patient den Sockelbetrag von 10 € + 6 x 3,21 € = 29,26 €

Arbeits- und Wegeunfälle

Patienten, die aufgrund eines Arbeits- oder Wegeunfalls bei uns sind, müssen keine Zuzahlung leisten. Die Berufsgenossenschaften übernehmen die Kosten komplett.

Privat Versicherte

Für privat Versicherte - dazu gehören auch Beamte im Dienst des Bundes oder der Länder - richtet sich das Honorar nach unserer Honorarvereinbarung.

Anders als bei (Zahn)Ärzten gibt es für Heilmittelerbringer keine verbindliche Gebührenordnung. Stattdessen richten wir uns nach der Gebührenübersicht für Therapeuten (GebüTh). In Anlehnung an die GOÄ/GOZÄ beträgt unser Honorar das 1,8fache des bundeseinheitlichen Gebührenverzeichnisses der gesetzlichen Krankenkassen.

Das Honorar wird mit jeder Behandlung, spätestens mit Abschluss der Verordnung fällig.

Beihilfeberechtigte

Als Beamter und Beihilfeberechtigter übernimmt Ihr Dienstherr nur einen Teil der Kosten. Wie hoch der Erstattungssatz Ihres privaten Ergänzungstarifs ist, entnehmen Sie Ihren Vertragsbedingungen. Gerne erstellen wir Ihnen vor der Behandlung einen Kostenvoranschlag.